Mit einzelnen Berufsgruppen usw. wird i.d.R. kein Kompositum gebildet; z.B. Soldat / Familie. Nach Prax.-Regel zu § 213b Adjektiv-Substantiv. Ansetzung mit ausländ. bzw. ethnograph. Adjektiv zulässig, Unterbegriffe zu Familie (z.B. Bürgerfamilie, Arbeiterfamilie) verknüpfe mit Ethnographikum. Bei belletrist. Darstellungen nicht-permutierendes USW.
The library owns the following titles linked to this subject